FAQ2023-11-22T11:27:48+01:00

FAQ

Sie haben Fragen zu Behandlung, Ablauf oder Anfahrt? An dieser Stelle haben wir einmal häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Wo ist die Praxis?2023-06-06T11:47:24+02:00

Die Praxis befindet sich in der Chopinstrasse 26 in 49565 Bramsche.Sie liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich inmitten eines gewachsenen Wohngebietes und am Fuße des Bramscher Berges.

Die nächste Bushaltestelle liegt ca. 200 m entfernt.

Gibt es Parkplätze?2023-06-06T11:46:05+02:00

Ja, es sind ausreichend Parkplätze direkt an der Praxis vorhanden, so dass die Wege kurz gehalten werden können. Der Eingang ist ebenerdig bzw. barrierefrei.

Brauche ich grundsätzlich ein Rezept wenn ich mich behandeln lassen möchte?2023-06-06T11:45:42+02:00

Nein, da in meiner Praxis sowohl Heilpraktiker als auch sektorale Heilpraktiker tätig sind, besteht die Möglichkeit, ein Privatrezept auszustellen, um die Behandlung rechtlich abzusichern und ggf. eine komplette oder zumindest teilweise Kostenübernahme zu erreichen.

Sie können so den oftmals aufreibenden Gang zum Arzt vermeiden und direkt mit uns in Kontakt treten.

Für nähere Informationen hierzu können Sie uns gerne jederzeit ansprechen.

Siehe auch „Akutsprechstunde

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?2023-06-06T11:45:08+02:00

Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können bringen Sie bitte Ihre Heilmittelverordnung, ein Laken /Saunahandtuch sowie den sogenannten „gesetzlichen Eigenanteil“ mit.

Sofern Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind, benötigen wir ebenfalls Ihre Befreiungskarte, die Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben.

Weitere Informationen zum Thema „Zuzahlung“ und deren Höhe finden Sie hier.

Kann ich bei Beschwerden auch direkt in die Praxis kommen?2023-06-06T11:44:26+02:00

Ja, es besteht die Möglichkeit ohne den Umweg über den Arzt zu uns zu kommen. Aufgrund unserer Zulassung als Heilpraktiker und sektoralem Heilpraktiker sind wir befugt, Diagnosen zu stellen und den Patienten ggf. zu behandeln oder weiter zu überweisen.

Hier findet grundsätzlich keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen statt aber bei Bestehen einer Zusatzversicherung, in der auch Heilpraktikerleistungen enthalten sind, und bei privater Versicherung gibt es die Möglichkeit, ein Privatrezept auszustellen.

Hiermit ist eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenkasse möglich.

Hier geht´s zur Akutsprechstunde.

Gibt es spezielle Behandlungsbereiche in der Praxis?2023-03-13T12:11:52+01:00

Ja, in meiner Praxis haben mein Team und ich uns auf einige Schwerpunkte spezialisiert.

Diese sind die Kiefergelenksbehandlung (craniomandibuläre Dysfunktion), die Mikronährstofftherapie, insbesondere bei Chronischem Erschöpfungssyndrom/Burn-out, Kopfschmerzen/Migräne und Medikamentennebenwirkungen.

Diese Bereiche werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen und richten sich vornehmlich an Privatversicherte, Selbstzahler oder gesetzlich Versicherte mit Heilpraktikerzusatzversicherung.

Wie hoch sind die Kosten für die Behandlung?2023-06-06T11:43:01+02:00

Als Patient mit einer gültigen Heilmittelverordnung („Rezept“) sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen gewissen Eigenanteil an den verordneten Leistungen zu tragen.

Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch V (§32, Abs. 2 i.V. m. §63 Satz 3 SGB V).

Dort ist beschrieben, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € pro Verordnung leisten müssen.

Der Rechnungsbetrag ist abhängig von der Art und Anzahl der verordneten Heilmittel.

Selbstverständlich wird diese Zahlung quittiert und kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Dieser Betrag stellt keine Zusatzeinnahme der Physiotherapiepraxis dar, sondern wird an die jeweilige Krankenkasse des Patienten abgeführt.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht befreit.

Bei Privatrezepten oder Verordnungen der Berufsgenossenschaften entfällt ebenfalls die Zuzahlung.

Beispiel:

Verordnung über 6 x Krankengymnastik:

Rezeptgebühr: 10,00 €

+ 10 % des Rezeptwertes: 6 x 2,61 = 15,66 €
_____________________________________

Gesamtzuzahlung: 10,00 € + 15,66 € = 25,66 € (einmalig für das ganze Rezept)

Die Gesamtzuzahlung kann je nach verordnetem Heilmittel variieren.

Die jeweiligen Zuzahlungshöhen können Sie der vorhandenen Tabelle entnehmen.

Für Zuzahlungen existiert eine Höchstgrenze.

Sie müssen höchstens 2 % Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aller Art aufwenden.

Heben Sie daher alle Quittungen gut auf, wenn 2% Ihres Bruttojahreseinkommens erreicht sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen.

Für chronisch Kranke beträgt die Höchstgrenze 1 %.

Wichtig!!

Laut Anordnung des Verbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist am Tag der ersten Behandlung die Zuzahlung für die gesamte Behandlungsserie zu zahlen.

Sollten aus irgendeinem Grund nicht alle Behandlungen in Anspruch genommen werden, besteht eine Erstattungsanspruch auf die Differenz.

UNSERE SCHWERPUNKTE

Nehmen Sie sich Zeit…

…und tun sich selbst etwas Gutes! Wir beraten Sie gern.

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